Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
HINWEIS ZUR RECHTSMITTELEINBRINGUNG
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
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Persönlich/postalisch: Dorfplatz 14, 8713 St. Stefan ob Leoben
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Per E-Mail: gde@stefan-leoben.at
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Per FAX: 03832/2250
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
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Übermittlung von Zip Dateien möglich
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Elektronische Formate: pdf, doc/docx, jpg.